Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.   Geltungsbereich

  1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen Kupfer-Anton und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Kupfer-Anton und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in diesen AGB’s von Kupfer-Anton schriftlich niedergelegt.

 

II.  Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von Kupfer-Anton sind frei bleibend und unverbindlich, es sei denn, dass Kupfer-Anton diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
  2. Die Produktangaben und –Beschreibungen (insbesondere Abbildungen) im Internet sind nur annähernd maßgebend.
  3. Die Bestellung des Kunden ist jedoch ein verbindliches Angebot. Der Kunde kann die Angaben in seiner Bestellung bis zur endgültigen Abgabe jederzeit abändern. Die endgültige Abgabe der Bestellung erfolgt erst, wenn der Kunde die Zusammenfassung seiner eingegebenen Daten durch das Anklicken des Feldes „Bestelldaten bestätigen / Kaufen“ am Ende des Bestellvorganges als korrekt bestätigt.
  4. Kupfer-Anton kann dieses Angebot innerhalb einer Frist von zwei Tagen annehmen und somit den Vertragsabschluss komplettieren. Dies kann durch eine Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware geschehen.

 

III.   Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Kupfer-Anton ist von allen Steuern befreit! Die anfallenden Versandkosten werden gesondert ausgewiesen. Kaufpreis und Versandkosten ergeben den Gesamtpreis.
  2. Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Gesamtpreis ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung als Vorauskasse zu zahlen.
  3. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist Kupfer-Anton berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Kupfer-Anton vorbehalten.
  4. Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Kupfer-Anton anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

 

 IV.  Liefer- und Leistungszeit

  1. Kupfer-Anton liefert die bestellte Ware in der Regel 3-4 Werktage nach Geldeingang. Kann Kupfer-Anton diesen Lieferzeitraum wegen Lieferverzug bei den eigenen Lieferanten oder hohem Bestellaufkommen einmal nicht einhalten, so wird der Käufer umgehend über den neuen Lieferzeitpunkt informiert.
  2. Falls Kupfer-Anton schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihr eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung von Kupfer-Anton oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist – zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3.  Kupfer-Anton haftet vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von Kupfer-Anton zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
  4. Kupfer-Anton haftet dem Käufer gegenüber bei Lieferverzug wenn der Lieferverzug auf einer von Kupfer-Anton zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von Kupfer-Anton zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Kupfer-Anton auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  5. Kupfer-Anton übernimmt jedoch kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäfts den Liefergegenstand nicht erhält. In diesem Fall wird Kupfer-Anton den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Kupfer-Anton wird dann die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  6. Kupfer-Anton ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

 

 V. Gewährleistung und Haftung

  1. Soweit ein von Kupfer-Anton zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist Kupfer-Anton, unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass Kupfer-Anton aufgrund der vertragelichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat Kupfer-Anton eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
  2. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
  3. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
  4. Kupfer-Anton haftet bei Schäden nur, soweit diese Fahrlässigkeit bzw. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder eine Kardinalpflicht betreffen. Kupfer-Anton haftet dann jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
  5. Eine weitergehende Haftung von Kupfer-Anton ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung von Kupfer-Anton ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 VI. Eigentumsvorbehalt

Kupfer-Anton behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

 

VII. Anzuwendendes Recht

Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich aus diesen AGB’s!. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

VIII. Rückgabebelehrung

  • Widerrufsbelehrung / Rückgaberecht Siehe Widerrufsbelehrungen – Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware!. Anderweitige Rücknahmemodalitäten müssen persönlich bzw. telefonisch geklärt werden. Zur Wahrung des Rücknahmerechtes genügt die rechtzeitige Rücksendung der Ware oder die Mitteilung des Rückrahmenerlangens in Textform – also z.B. als Brief, Fax oder E-Mail. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Rücksendungen bzw. Rücknahmeverlangen haben zu erfolgen an:Kupfer-Anton
    K ü p p e r s, Hans Hubert
    Kanalstraße [12 A]
    [50189]  Elsdorf
    Tel.: 0049 (0)2274 / 3699
    Fax: 0049 (0)2431 / 73237
    eMail: info@kupfer-anton.net
  • Rückgabefolgen Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.